In der Stärkung des Petitionswesens sehe ich ein Werkzeug dafür, einen regen Austausch zwischen Bevölkerung und Parlament zu ermöglichen. Petitionen müssen als etwas Gutes und Positives betrachtet werden.
Der Veränderungsbedarf ist für mich dabei offensichtlich: Bei der konkreten Ausgestaltung des Petitionsrechts hat Sachsen, wie etwa der aktuelle Länderbericht Petitionen 2016 zeigt, viel Luft nach oben. Insbesondere beim Online-Angebot und der Transparenz schneidet der Freistaat schlecht ab. Der Sächsische Landtag ist hier als Gesetzgeber und Verfassungsorgan gefragt, das sächsische Petitionsrecht künftig mit mehr Kompetenzen auszustatten und damit bürgerfreundlicher und transparenter zu gestalten.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU haben wir die Überarbeitung für diese Legislaturperiode vorgesehen. Die dort vereinbarten Schritte zur Verbesserung des Petitionswesens sind, so somit überfällig. Für mich liegt der Schwerpunkt auf den Feldern Bürgernähe und Transparenz. Wir müssen das Petitionswesen attraktiver und interaktiver gestalten, die Petenten müssen dabei stärker einbezogen werden. Ich bin überzeugt, ein bürgerfreundliches Petitionswesen kann dazu beitragen, die Distanz zwischen Politik und Bürgerschaft zu verringern.
Einige kleinere Verbesserungen können schnell mittels Anpassungen der Grundsätze des Ausschusses erreicht werden. Für die großen Schritte ist eine Reform des Petitionsgesetzes erforderlich. Die Möglichkeiten dafür erläutern wir gerade mit unseren Kollegen von der CDU.
Konkrete Möglichkeiten dafür zeigt das Positionspapier der SPD-Fraktion auf.