NEUE SPORTFÖRDERRICHTLINIE UNTERSTÜTZT KOMMUNEN UND VEREINE
Am 12.02. hat das sächsische Kabinett eine neue Sportförderrichtlinie beschlossen. Sie sieht höhere Förderquoten für den Bau von Sportstätten vor: Der Freistaat wird sich in den kommenden beiden Jahren mit einem einheitlichen und erhöhten Fördersatz von 50 Prozent an Investitionen für Sportanlagen der Kommunen und Vereine beteiligen. Zudem hält die Koalition Wort beim Bürokratieabbau: Der Wegfall der gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme und die Anhebung der Fördergrenze von 125.000 auf 200.000 Euro für das vereinfachte Förderverfahren sind zwei Maßnahmen, die für Entlastung in den Kommunen und Sportvereinen sorgen werden
Allerdings ist diese Richtlinie auf nur zwei Jahre befristet. Was danach wird, wissen die Vereine nicht. Der Landessportbund kritisiert das völlig zurecht. (https://bit.ly/2Dw3vIb)
Der Sport braucht Planungssicherheit. Dass der Finanzminister hier blockiert hat, ist ein Fehler. Wir haben hier natürlich interveniert, aber das CDU-geführte Finanzministerium ließ sich leider nicht umstimmen. Die Richtlinie deswegen gar nicht zu beschließen war aber auch keine Option, da der Schaden für die Kommunen dann noch größer gewesen wäre.
Ich bleibe dabei: Sachsen braucht ein ordentliches Sportfördergesetz. Nur so kann die Planungssicherheit für den sächsischen Sport gewährleistet werden. Ich hoffe, dass die CDU hier ihren Widerstand im Sinne der Sache – nämlich der größten Bürgerbewegung des Freistaats – endlich aufgibt.
Die Pressemitteilung unserer Fraktion findet ihr hier: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/vieweg-sportfoerderrichtlinie-sportfoerdergesetz-waere-besser/