Ich habe heute für das neue sächsische Polizeigesetz gestimmt – nicht aus Begeisterung, sondern, weil ich denke, dass jetzt ein Kompromiss nötig war.
Die Aufgaben der Beamtinnen und Beamten haben sich in den letzten fast dreißig Jahren seit der Wiedervereinigung geändert. Die Polizei wird heute anders wahrgenommen und gefordert.
Die Beamtinnen und Beamten müssen viel abkönnen – körperlich und psychisch. Dass dazu noch jahrelang von schwarz-gelben Regierungen gespart wurde, macht die Sache nicht einfacher. Ehrlich gesagt: Die Polizei muss ganz schön viel ausbaden. Das kann und darf im Einzelfall aber natürlich nie eine Rechtfertigung für Fehlverhalten sein. Deswegen haben wir die Polizei-Beschwerdestelle nochmals gestärkt. Für viele Polizeibefugnisse gilt auch weiterhin der Richtervorbehalt.
Unser Kompromiss für ein neues Sächsisches Polizeigesetz will vor allem eines: die Polizei befähigen, besser mit den neuen Anforderungen umzugehen, sich auch selbst besser zu schützen und zu definieren, was geht und was nicht geht. Mit der SPD wird es keine Quellen-TKÜ, kein unbegrenztes Polizeigewahrsam und keine Trojaner geben.
Ich verstehe die Haltung der Gegner dieses neuen Polizeigesetzes. Was mich aber stört, ist, dass die Debatten in den letzten Monaten von Extremen und Legendbildung geprägt waren. Sicher wäre mit anderen Mehrheiten ein noch besseres Gesetz möglich gewesen – z.B. mit einer Beamtenkennzeichnung. Bedanken möchte ich mich bei Albrecht Pallas, der als sozialdemokratischer Polizist für die SPD verhandelt hat und dafür in den letzten Monaten viel Kritik einstecken musste, meist zu Unrecht.
Hintergrundinformation: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/polizeigesetz-april-2019/