Die bundeseinheitliche Regelung für die Übertragungsnetzentgelte kommt spät – aber sie kommt. Damit wird unsere Forderung nach einer fairen Verteilung der Kosten der Energiewende umgesetzt, wenn auch erst bis 2023. Nicht zuletzt dürfte die gemeinsame Bundesratsinitiative von Sachsen und Sachsen-Anhalt dazu beigetragen haben.
Wir haben immer wieder betont: Für uns sind bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte eine Frage der Gerechtigkeit! Die Energiewende ist ein gesamtdeutsches Projekt und damit auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Die Vereinheitlichung wird dazu führen, dass die Stromkosten für die Menschen und die Unternehmen in Sachsen nicht mehr höher sind als in anderen Bundesländern. Damit sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und sorgen für die Gleichbehandlung aller Stromkunden in Sachsen und dem Rest der Republik.
Hintergrund: Momentan zahlen vier von zwölf Bundesländern niedrigere Netzentgelte, vor allem im Westen und Süden der Republik. In den anderen Bundesländern, zu denen auch Sachsen zählt, liegen die Netzentgelte deutlich höher. Grund dafür ist der hohe Anteil an Erneuerbaren Energien in diesen Ländern, der zunehmende Netzkosten verursacht. Diese Ausbaukosten werden nun ab 2019 schrittweise auf ganz Deutschland umgelegt.