Der Erlass betont den Schutz der Wohnbevölkerung, ermöglicht flexible Handhabung von Mindestabständen durch die Regionalplanung und bringt den Ausbau der erneuerbaren Energien voran.
Zum ersten Mal sind die Ausbauziele der Koalition für erneuerbare Energien festgeschrieben. Für unser Ziel, bis 2025 zwischen 40 und 45 Prozent unseres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, spielt die Nutzung der Windkraft eine entscheidende Rolle. Außerdem bietet die Windkraft zahlreiche Chancen für Gemeinden und Bewohner in den ländlichen Regionen. Gerade durch Bürgerwindkraftanlagen oder Energiegenossenschaften wird ermöglicht, dass viele Menschen direkt von der Energiewende profitieren können. Denn für die Steigerung der Akzeptanz der Energiewende steht für uns die Beteiligung der Bürger an erster Stelle.
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