Aktuell sehen viele Unternehmer und Selbstständige mit Sorgen in die Zukunft. Durch Schließungen von öffentlichen Einrichtungen und Absagen für fast alle Veranstaltungen, gehen Einnahmen verloren, die sonst Arbeitsplätze sichern und für gesundes wirtschaften im Unternehmen sorgen.

Doch Selbstständige und Freiberufler werden nicht hängen gelassen. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft & Energie haben diese Woche beschlossen, dass zum Beispiel Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und Lockerungen im Bereich der Vollstreckung gewährt werden sollen.

Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde.

Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer seinwerden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange derSchuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Betroffene unternehmer können sich bei Fragen direkt an das Ministerium wenden. Es wurde extra eine Informationshotline eingerichtet:

030 – 186 15 15 15
Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Infoseite eingerichtet, auf welcher nochmal alle Maßnahmen genannt werden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html

Die KFW Bank bietet für Unternehmen aller Art einen zinsniedrigen Kredit an um die Engpässe überwinden zu können. Wer diese option in Anspruch nehmen will, kann sich unter folgender Nummer informieren: 0800 539 9001

Eine Infoseite zu den Corona-Maßnahmen der KFW gibt es hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Die Agentur für Arbeit hat eine Infoseite eingerichtet, wo sich Unternehmer informieren können, wenn Kurzarbeitsgeld beantragt werden muss:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Vereinzelt besteht Anspruch auf Entschädigungen. Zum Beispiel, wenn die Schließung des Unternehmens vom Gesundheitsamt angewiesen wurde. Ob und wie viel Entschädigungszahlungen Ihnen zustehen könnten, entnehmen Sie bitte dem Infektionsschutzgesetz bzw. sprechen mit Ihrem Rechtsbeistand darüber.

Die AGS Sachsen wünscht allen Unternehmern, Handwerkern, Freiberuflern und Kunstschaffenden alles Gute und viel Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.

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