Die Bundestagsentscheidung zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt der sächsischen Autobahnen und zur Verhinderung von Privatisierungen. Nach der Wiedervereinigung wurden die völlig maroden über 600 sächsischen Autobahnkilometer vollständig saniert. Dieser Ausbau hat die Geduld vieler Autofahrer auf eine harte Probe gestellt. In Zukunft können Autobahn-Bauprojekte nun deutlich schneller, sicherer und effektiver vorangebracht und umgesetzt werden.
Für uns beim ACE ist es stets darum gegangen, eine Struktur zu finden, die nachhaltig den Erhalt der deutschen Autobahnen sichert und sicherstellt, dass es keine Privatisierung von Autobahnen geben wird. Aus meiner Sicht gab es im Laufe der letzten Jahre viele unnötige Irritationen zur Privatisierung und zu PPP-Projekten, die nur Gewinne für mögliche Investoren erzielt hätten, aber kein Gewinn für das deutsche Straßennetz gewesen wären. Die jetzt gewählte Gesellschaftsform einer unveräußerlichen GmbH und die unmissverständliche Fassung des GG-Artikels 90, der das unveräußerliche Bundeseigentum an Autobahnen und Bundesfernstraßen festschreibt, zeigen, dass auch das Parlament die vielen kritischen Stimmen gegen eine Privatisierung gehört hat.
Der Bundestag hat in der Schlussphase der Diskussion deutlich gemacht, dass es nicht um Investorenmodelle gehen darf, sondern darum, eine gute und konzentrierte Arbeit an einem bundesweiten Straßennetz zu gestalten. Eine gut gemachte Infrastrukturgesellschaft kann zeigen, dass die öffentliche Hand hervorragende Arbeit leisten kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen – und dies auch ohne PPP-Modelle! Die Basis für gute Fernstraßen in Deutschland ist jetzt gelegt, jetzt kommt es in der nächsten Legislaturperiode darauf an, wie das Gesamtgebäude der Infrastrukturfinanzierung und Erhaltung aussehen wird. Als ACE werden wir den Prozess weiter konstruktiv und kritisch begleiten.