Neues Landesprogramm fördert Schulsozialarbeit in Chemnitz zusätzlich mit 452.536,20 Euro im kommenden Schulhalbjahr
Ab dem Schuljahr 2017/2018 kann die Schulsozialarbeit in Chemnitz weiter ausgebaut und verstetigt werden. Über das neue Landesprogramm Schulsozialarbeit werden mit dem Schuljahresbeginn im August 2017 landesweit 8,5 Millionen Euro und 2018 dann 15 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung gestellt. Davon fließen in diesem Jahr 452.536,20 Euro nach Chemnitz.
Der Chemnitzer Stadtrat beschloss bereits in seiner Sitzung vom 15. Juni 2016 das „Konzept Schulsozialarbeit – Fachliche Kriterien zur Etablierung von Schulsozialarbeit an allen allgemeinbildenden Chemnitzer Schulen. Damit kann die Schulsozialarbeit mittel- und langfristig ausgebaut und etabliert werden.
Schulsozialarbeit kann an unseren Schulen dabei helfen, Schüler bei Problemen zu unterstützen, aber auch besondere Talente zu fördern. Die schon existierenden Angebote der Stadt zeigen, wie Schulsozialarbeiter zum Lernerfolg beitragen und das Schulklima verbessern können. Damit erfüllen wir eine langjährige Forderung, die von Eltern, Schülern und Lehrern gleichermaßen an uns herangetragen wurde.
Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 wird die Koalition dann einen weiteren Schritt beim Ausbau der Schulsozialarbeit machen. Im neuen Schulgesetz, das im April im Sächsischen Landtag beschlossen werden soll, ist vorgesehen, dass über das Landesprogramm Schulsozialarbeit hinaus an allen Oberschulen ein Schulsozialarbeiter eingestellt wird.
Das neue Landesprogramm Schulsozialarbeit ermöglicht es, alle bereits vorhandenen Projekte der Schulsozialarbeit in Chemnitz zu erhalten und neue Angebote zu schaffen. Ich freue mich über diesen Erfolg. Hier hat sich der Einsatz der vergangenen Jahre gelohnt. Seit 2011 hat die SPD-Landtagsfraktion für ein solches Landesprogramm gekämpft. Uns war wichtig, dass das neue Programm nicht zu Lasten anderer Fachförderprogramme im Kinder- und Jugendbereich geht. Das ist uns gelungen.
Hintergrund:
Schulsozialarbeit ist ein Angebot des Kinder- und Jugendhilfe. Kinder- und Jugendhilfe ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit unterstützt das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einrichtung von Projekten der Schulsozialarbeit mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Schulsozialarbeit an Oberschulen wird aufgrund der gesetzlichen Verankerung mit einem Fördersatz von 100 Prozent vollständig vom Freistaat finanziert.