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Gemeinsam mit der Abgeordnetenkollegin Ines Saborowski-Richter (CDU) hatten ich für Ende Januar die Chefs des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und den Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums eingeladen, um endlich Klarheit beim Lärmschutz entlang der B 174 im Chemnitzer-Stadtteil Kleinolbersdorf Altenhain zu erhalten.

Seit der Neuverlegung der B174 zwischen Chemnitz und Gornau kämpfen die Anwohner des Ortsteils gegen Lärmbelästigungen durch die Bundesstraße. Die Bürgerinitiative kritisiert seither den offensichtlich unzureichenden und teilweise fehlenden Lärmschutz entlang der Ortslage. Zuletzt konnte auch mit Unterstützung von Stadt- und Landespolitikern die Einleitung eines Planänderungsverfahrens erreicht werden. Außerdem wurde eine Dauerzählstelle errichtet. Die Bürgerinitiative hatte sich außerdem mit einer Massenpetition an den Sächsischen Landtag gewandt.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Überprüfung des Lärmschutzes wurde von den Chefplanern des Landesamtes zuerst für den Herbst 2016 angekündigt aber danach immer wieder verschoben. Bei dem von den Abgeordneten organisierten Treffen, wurden jetzt die Ergebnisse vorgestellt. Damit herrscht nun Klarheit. Leider haben sich unsere Befürchtungen bestätigt.

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Jörg Vieweg und seine Kollegin Ines Sborowski-Richter beim Gespräch mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Die Landesstraßenbaubehörde musste erhebliche Mängel in der Bauausführung des Lärmschutzes einräumen. Demnach wurde dieser entlang der Ortslage nicht so wie geplant und gesetzlich erforderlich errichtet. Die baulichen Abweichungen sind so erheblich, dass dadurch die Lärmbelastungen für die Anwohner deutlich über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen. An manchen Stellen wurde die Lärmschutzmauer einen halben Meter zu niedrig ausgeführt. In anderen Bereich fehlt sie gänzlich, so dass sich der Schall hier ungehindert ausbreiten kann.

Im Ergebnis dieser Überprüfung musste die zuständige Straßenbaubehörde nun einräumen, dass in Folge der ungenügenden Bauleistungen, Lärmschutz in erheblichem Ausmaß nachgerüstet werden muss.

Ein ähnlicher Fall ist in diesem Umfang in Sachsen bisher nicht bekannt. Er zeigt, dass sich Hartnäckigkeit auszahlt. Es lohnt sich, Behördenhandeln zu hinterfragen und im Zweifel auch überprüfen zu lassen.

Das wir jetzt endlich Klarheit über die tatsächlichen Baumängel in der Lärmschutz-Ausführung haben, ist besonders dem unermüdlichen und ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinitiative zu verdanken.

Ab März sind nun die Anwohner gefragt ihre Einwände im Rahmen des Planänderungsverfahrens einzubringen. Wir werden diesen Prozess weiter aktiv begleiten, um am Ende eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.

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Klaus Kräher, Bürgerinitiative Lärmschutz B174 e.V., äußerte sich zu den deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte

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